Marke verteidigen: Markenrechtsverletzungen nicht hinnehmen und erfolgreich beenden
Sie haben eine Marke oder ein ganzes Markenportfolio, weil Sie ein bestimmtes Zeichen für sich beanspruchen. Trotzdem haben Sie bemerkt, dass ein Dritter eine identische oder ähnliche Ware oder Dienstleistung und einem identischen oder ähnlichen Zeichen anbietet?
Warum Sie Ihre Marke verteidigen sollten
- Kennzeichenverletzer entwerten Ihr Kennzeichen. Ihre Marke oder Ihr sonstiges Kennzeichen hat einen Wert – es bürgt für Qualität und Zuverlässigkeit. Benutzen Dritte Ihre Kennzeichen, sinkt die Verlässlichkeit, weil der Name nicht mehr ausschließlich für Ihr hochwertiges Produkt steht, sondern auch für ein beliebiges Nachahmerprodukt.
- Durch die Nutzung Ihres Zeichens entsteht eine Marktverwirrung. Außer Sie und Ihre Produkte finden Interessenten auch Ihren Widersacher und dessen Produkte und wissen nicht, mit wem sie es zu tun haben.
- Ihre Marke kann zum Gattungsbegriff werden und deshalb gelöscht werden. Nehmen wir etwa den TÜV: Denken Sie unmittelbar an den Technischen Überwachungsverein, oder generell an irgendeine Prüfungsinstitution? Glauben Sie, dass der in Kneipen und Bars patrouillierende „Alkohol- TÜV“, der Ihren Promillepegel misst, vom Technischen Überwachungsverein entsandt wurde? Natürlich nicht… Ist Walkman für Sie zwingend ein Produkt von Sony, oder handelt es sich hierbei lediglich im ein beliebiges portables Musikabspielgerät? Richtig… Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die zur Bezeichnung der Art (..) der Waren oder Dienstleistungen dienen können. Schlimmer noch: Nach § 49 Abs. 2 kann die Marke auf Antrag gelöscht werden, wenn Sie aufgrund der Untätigkeit des Markeninhabers zur gebräuchlichen Bezeichnung für Waren und Dienstleistungen geworden ist.
Die Durchsetzung Ihrer Markenrechte ist also essentiell, um den Wert Ihres Kennzeichens zu erhalten. Und schließlich haben Sie ja genau aus diesem Grund eine Marke angemeldet.
Wie wir Ihre Marke verteidigen können
Wir beherrschen die Klaviatur des Markenrechts. Üblicherweise haben Markeninhaber, die eine Verletzung Ihrer Marke bemerken, folgende Handlungsmöglichkeiten:
1. Berechtigungsanfrage
2. Abmahnung
3. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Eilrechtsschutz)
Beim Verfügungsantrag müssen Sie übrigens keine Gerichtskosten vorstrecken. Die Rechnung erhält der Rechtsverletzer dann nach erfolgreichem Erlass der einstweiligen Verfügung. Tipp: Manche Gerichte gehen auch nach zwei Monaten noch von der Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit aus. Lassen Sie sich hierzu beraten.
4. Klage
Ihre Markenrechte durchsetzen
Rufen Sie uns unverbindlich an oder melden Sie sich über das untenstehenden Kontaktformular. Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen alles durchzusprechen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.