Ihre Marke wird verletzt? Jetzt Markenrechte durchsetzen
Haben Sie bemerkt, dass ein Dritter eine identische oder ähnliche Ware oder Dienstleistung unter einem identischen oder ähnlichen Zeichen anbietet? Zögern Sie nicht und beenden Sie die Markenverletzung schnellsmöglich!
Warum Sie reagieren sollten, wenn Ihre Marke verletzt wird
- Ihre Marke bürgt für Qualität. Benutzt ein Dritter Ihre Marke oder ein verwechslungsfähig ähnliches Zeichen, so besteht die Gefahr, dass Ihre Kunden Ihnen die mangelhafte Qualität des Verletzerprodukts zuweisen und die Ihnen entgegengebrachte Wertschätzung einschränken.
- Durch die Nutzung Ihres Zeichens entsteht eine Marktverwirrung. Ihre Kuden wissen nicht, ob Sie das jeweilige Produkt Ihnen oder einem Dritten zuordnen sollen.
- Im schlimmsten Fall wird Ihre Marke zum Gattungsbegriff. Das ist dann der Fall, wenn eine bestimmte Marke Synonym für eine bestimmte Art von Produkten wird. Schlimmer noch: Nach § 49 Abs. 2 kann die Marke auf Antrag gelöscht werden, wenn Sie aufgrund der Untätigkeit des Markeninhabers zur gebräuchlichen Bezeichnung für Waren und Dienstleistungen geworden ist.
Aus den vorgenannten Gründen kann nur eine stark verteidigte Marke auch eine starke Marke sein.
Wie wir Ihnen helfen können, wenn Ihre Markenrechte verletzt werden
Wir beherrschen das Markenrecht. Üblicherweise haben Markeninhaber, die eine Verletzung Ihrer Marke bemerken, folgende Handlungsmöglichkeiten:
1. Markenrechtliche Berechtigungsanfrage
Die Berechtigungsanfrage ist der “kleine Bruder” der Abmahnung. Sie gibt dem vermeintlichen Verletzer die Gelegenheit, zu erklären, warum er glaubt zu seinem Handeln berechtigt zu sein. Oft ist es ratsam, vor Versand der Abmahnung eine Berechtigungsanfrage zu schicken. Mahnen Sie nämlich zu Unrecht ab, kann der Abgemahnte in bestimmten Fallkonstellationen Ersatz seiner Kosten und Schadensersatz verlangen. Die Rechtslage ist für den Kennzeicheninhaber nicht immer klar. Lassen Sie sich hierzu beraten!
2. Abmahnung im Markenrecht
3. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Eilrechtsschutz)
Beim Verfügungsantrag müssen Sie übrigens keine Gerichtskosten vorstrecken. Die Rechnung erhält der Rechtsverletzer dann nach erfolgreichem Erlass der einstweiligen Verfügung.
4. Klage
Die Markenverletzung effektiv und schnell beenden
Rufen Sie uns unverbindlich an oder melden Sie sich über das untenstehenden Kontaktformular. Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen alles durchzusprechen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.